Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Der Grundgedanke hinter der Haftpflichtversicherung ist, dass ein Fahrzeugführer im Falle eines Unfalles den entstandenen Schaden, unabhängig ob Sach- oder Personenschaden, regeln kann. Der Geschädigte bekommt somit garantiert die entstandenen Kosten ersetzt, der Unfallverursacher wird durch den Haftpflicht vor einer möglichen Finanzkrise und der Gefahr einer lebenslangen Verschuldung bewahrt. Gerade Personenschäden sind eine kostspielige Angelegenheit und können eine lebenslange Belastung hervorrufen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert also die finanzielle Lebensgrundlage des Unfallverursachers und des Unfallgegners.
Jeder, der schon einmal ein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt zugelassen hat, kennt auch die Doppelkarte. Diese Versicherungsbestätigung zeigt dem Amt, dass die nötige Grundabsicherung, um ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen, vorhanden ist. Im Falle eines Unfalles regelt dann die Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden schnell und unkompliziert, auch wenn der Unfall aufgrund fahrlässigen Handelns (Alkohol, grobe Tempoüberschreitung, etc.) entstanden ist. Auch in diesem Fall erhält der Geschädigte seine Schadenssumme, der Verursacher kann allerdings im Nachhinein von der Versicherung rechtlich belangt werden. Im Gegenzug zieht der Versicherer auch unabhängige Gutachter hinzu und wehrt damit überzogene Schadensansprüche ab.
Bei der Haftpflichtversicherung gibt es eine Schadensfreiheitsklasse, die sich nach den unfallfreien Jahren des Versicherungsnehmers richtet - bedeutet - je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto günstiger wird die Kfz-Versicherung. Fahranfänger steigen meist bei 125-140 % ein, die günstigste Schadensfreiheitsklasse liegt bei 25 % und ist erst nach jahrelanger unfallfreier Fahrt zu erreichen. Es gilt zu beachten, dass bei jedem kleinsten Unfall, den die Versicherung reguliert, die Schadensfreiheitsklasse angehoben wird. Daher empfiehlt es sich bei einer Lappalie den Schaden zu regulieren ohne die Versicherung heranzuziehen. Auch wenn die Versicherung den Schaden erstmal übernimmt, haben Sie innerhalb von 6 Monaten die Möglichkeit der Selbstregulierung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt im europäischen Raum, in einigen Ländern wird aber die "grüne Versicherungskarte" gefordert. Diese grüne Versicherungskarte und Informationen, in welchen Ländern diese benötigt wird, erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.